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Neuigkeiten & aktuelle Informationen

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Das eRezept

Zum 1. Januar 2024 wurde das elektronische Rezept (eRezept) verpflichtend eingeführt. Hier die wichtigsten Informationen dazu:

Verschreibungspflichtige Medikamente für gesetzlich Versicherte werden fortan über das eRezept verordnet. Für Hilfsmittel, Verbandsmittel, Privatrezepte, grüne Rezepte sowie Medikamente, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, ist das eRezept noch nicht verfügbar.

Bei der Rezeptanforderung ändert sich nichts. Wie bisher bestellen Sie Ihre Medikamente persönlich, telefonisch oder per email. Allerdings erfolgt kein Ausdruck mehr auf dem gewohnten rosa Formular, sondern das Rezept wird digital am Computer signiert und zu einem sogenannten Fachdienst hochgeladen. Auf diesen haben auch die Apotheken Zugriff.

Für das Einlösen des eRezepts gibt es 3 Möglichkeiten:

  1. Einlesen der Versichertenkarte in der Apotheke, wodurch das Rezept vom Fachdienst abgerufen wird
  2. Über die App „Das e-Rezept“: ist die App auf Ihrem Smartphone installiert und aktiviert, wird das Rezept dort angezeigt und kann so in der Apotheke eingelöst werden. Hierfür wird allerdings noch eine von der Krankenkasse zu vergebende PIN benötigt.
  3. Ausdruck auf Papier: Das eRezept kann in der Praxis als QR-Code ausgedruckt werden. Dies sollte sich auf Einzelfälle beschränken. 

Bitte beachten Sie: Zu Quartalsbeginn bzw. beim ersten Rezept im Quartal muss – wie bisher auch – erst die Versichertenkarte in der Praxis eingelesen werden.

Bei Fragen kommen Sie bitte auf uns zu!

Weitere Informationen finden Sie auch hier: www.das-e-rezept-für-deutschland.de

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